Qualifizierender Abschluss der Mittelschule

Welche Noten muss man haben, um den Quali zu bestehen?

Die Jahresfortgangsnoten in den Prüfungsfächern, also die Noten im Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe, sind ein Teil der Gesamtprüfung. Die Jahresfortgangsnote und die in der Abschlussprüfung erzielte Note werden gleich gewichtet. Somit steht die “Hälfte der Gesamtnote” schon fest, bevor die eigentlichen Prüfungen beginnen.

Bei externen Teilnehmern (z.B. Realschüler oder Gymnasiasten, die den Quali erreichen wollen) zählen nur die Prüfungsnoten.

Insgesamt setzt sich die Summe aus 12 Noten zusammen. Da allerdings drei Jahresfortgangsnoten und drei Prüfungsnoten doppelt gewichtet werden, ergibt sich für die Berechnung des Durchschnitts ein Teiler von 18.
Durchschnitt der Gesamtnote in unserem Beispiel: 50 : 18 = 2,7

Der Quali ist bestanden, wenn der errechnete Durchschnitt höchstens 3,05 ergibt. Wenn die Gesamtnote nur knapp über 3,05 liegt, kann er durch eine oder mehrere zusätzliche mündliche Prüfung(en) in den Fächern Mathematik und / oder Deutsch der Quali noch bestanden werden.

Mit dem Quali-Rechner  können Sie ihre Quali-Noten ausrechnen lassen

Was kommt im Quali dran?

Die Prüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch werden zentral vom Kultusministerium in München gestellt und sind somit in ganz Bayern gleich. Die restlichen Prüfungen werden von der Schule erstellt.
Genaue Informationen über die Prüfungsinhalte in den einzelnen Fächern und die Dauer der Prüfungen können bei Interesse gerne an unserer Schule erfragt werden.
Externe Teilnehmer*innen melden sich bis spätestens 01. März 2025 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, an.

Termine für den qualifizierenden Mittelschulabschluss im Schuljahr 2024/25
Schriftliche Prüfungen:

a)     Vom Kultusministerium festgesetzt und in ganz Bayern gleich:

Do, 10.04.2025 Leistungstest Muttersprache
Fr, 27.06.2025 Muttersprache (Abschlussprüfung)
Mo, 30.06.2025 Quali Englisch (schriftlich)
Di, 01.07.2025 Quali Deutsch / Deutsch als Zweitsprache
Mi, 02.07.2025 Quali Mathematik
noch nicht festgelegt Quali GPG / NT

b)     Von der Schule festgelegt:
1. Mündliche Prüfungen:

noch nicht festgelegt Quali Englisch: mündliche Prüfung
noch nicht festgelegt mündliche Prüfung Deutsch als Zweitsprache
noch nicht festgelegt mündliche Nachprüfungen in D/Ma


2. Praktische bzw. schriftliche bzw. mündliche Prüfungen:
 
Bitte beachten Sie, dass hier größtenteils lediglich Prüfungszeiträume bzw. Prüfungstage genannt werden. Die Schüler(innen) haben zum Teil unterschiedliche Prüfungszeiten oder sogar unterschiedliche Prüfungstage, zum Beispiel bei den Präsentationen oder dem praktischen Prüfungstag.

Projektprüfung

noch nicht festgelegt Quali Ernährung und Soziales / WiB
noch nicht festgelegt Quali Technik/ WiB
noch nicht festgelegt Quali Wirtschaft und Kommunikation/WiB

Weitere Prüfungsfächer

noch nicht festgelegt

Quali Religion (ev.+ kath.) und Ethik Quali
Informatik 

noch nicht festgelegt Quali Sport Theorie 
noch nicht festgelegt Quali Sport Praxis (Individualsport und Mannschaftssport)
noch nicht festgelegt Ausweichtermin Sport
noch nicht festgelegt Quali Kunst/Musik (Theorie und Praxis)

Musterprüfungen können unter https://mediathek.mebis.bayern.de/archiv.php eingesehen werden.

Rechtsgrundlage

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.

Für die schriftlichen zentralen Prüfungen gilt folgender Zeitplan:

Freitag, 27. Juni 2025

Muttersprache (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und § 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 MSO)

Montag, 30. Juni 2025

Englisch (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit

                     Teil A         Hör- und Hörsehverstehen
                     Teil B         Sprachgebrauch
                     Teil C         Leseverstehen
                     Teil D         Sprachmittlung
                     Teil E         Text- und Medienkompetenz
                     Teil F         Schreiben 

Dienstag, 01. Juli 2025

Deutsch (§ 23 Abs. 6 Satz Nr. 1 MSO)
195 Minuten Arbeitszeit 

                     Teil A        Zuhören
                     Teil B        Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung Sprachgebrauch –                                                      Rechtschreibung
                     Teil C        Lesen
                     Teil D        Schreiben

Deutsch als Zweitsprache (§ 23 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 MSO)
150 Minuten Arbeitszeit

                     Teil A        Zuhören
                     Teil B        Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung Sprachgebrauch –                                                      Rechtschreibung
                     Teil C        Lesen
                     Teil D        Schreiben

Mittwoch, 02. Juli 2025 

Mathematik (§ 23 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 MSO)
120 Minuten Arbeitszeit

                     Teil A        8.30 bis 9.00 Uhr
                     Teil B        9.10 bis 10.40 Uhr

  • Zentrale Prüfung im Fach Deutsch

In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreibung, Teil C Lesen und Teil D Schreiben auf. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diese sind optisch klar voneinander zu unterscheiden. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

1.4             Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“

Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in vier Teile: Teil A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreibung, Teil C Lesen und Teil D Schreiben. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch – „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

1.5  Projektprüfung

Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.

1.6  Terminsetzung für die Prüfungen in den Fächern Geschichte/Politik/Geografie und Natur und Technik

Für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 28 MSO ist es möglich,

Geschichte/Politik/Geografie und Natur und Technik als Prüfungsfach zu wählen, weshalb hier bei Bedarf zwei unterschiedliche Prüfungstermine festgelegt werden müssen. Die Schulen setzen die Termine der beiden Prüfungen mit schulhausinterner Aufgabenstellung deshalb selbst fest, frühester Prüfungstermin ist jedoch Montag, 26. Mai 2025.

1.7             Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache

Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2025 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

Prüfungstermine im Schuljahr 2024/2025 sind:

  • Donnerstag, 10. April 2025 (Leistungstest)
  • Freitag, 27. Juni 2025 (Abschlussprüfung)

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2023 bekannt gegeben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.

  • Nachholtermin

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen nachholen (§ 27 Abs. 2 MSO):

                    Dienstag, 30. September 2025:       Englisch/Muttersprache
                    Mittwoch, 01. Oktober 2025:       Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
                    Donnerstag, 02. Oktober 2025:   Mathematik

  • Einzelprüfung im Fach Englisch

Nach § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 28 Abs. 5 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.

  • Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber (m/w/d):                                                                                                Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 MSO bis spätestens zum 1. März 2025 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Musterprüfungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule
Informationen zur Besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule.